1.1 Ein Vertrag zwischen dem Klostergut Paradies und dem Veranstalter über die verbindliche Miete von Räumlichkeiten, Verpflegung, Vermittlung von Dienstleistungen Dritter oder die Beanspruchung von anderweitigen Dienstleistungen durch das Klostergut Paradies oder von ihm eingesetzte Dritte (einzeln oder gesamthaft der „Auftrag“), kommt erst mit der rechtsgültigen Unterzeichnung einer schriftlichen Auftrags-bestätigung (samt allen eventuellen Anhängen) und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Veranstalter zustande. Die Auftragsbestätigung muss zwecks Gültigkeit des Auftrags an das Klostergut Paradies retourniert werden. Eventuell kann zwischen dem Klostergut Paradies und dem Veranstalter auch vereinbart werden, dass das Zurücksenden der Auftragsbestätigung per E-Mail erfolgen kann.
1.2 Nach erfolgter Auftragsbestätigung kann vom Veranstalter eine Anzahlung eingefordert werden. Diese verbleibt auf jeden Fall beim Klostergut Paradies und bildet ein Reuegeld im Sinne von Art. 158 Abs. 3 OR. Für die Fristen gelten die Bestimmungen von Ziffer 6 hernach. Wird die Anzahlung nicht innert der im Auftrag vereinbarten Frist einbezahlt, fällt der Auftrag dahin.
1.3 Optionsdaten sind für alle Parteien verbindlich. Nach Ablauf der vereinbarten Reservationsfrist können die reservierten Räumlichkeiten anderweitig vergeben werden.
1.4 Bei Abweichungen zwischen dem Auftrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gehen die in der Auftragsbestätigung und den anderen Anhängen getroffenen Regelungen vor.
1.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Auftrages. Mit der Inanspruchnahme der Leistungen des Klosterguts Paradies gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in jedem Fall als angenommen.